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AGB Securysat

Nutzungs - und Allgemeine Geschäftsbedingungen von Securysat Deutschland

 

Artikel 1 - Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Securysat Deutschland und ihren Vertragspartnern für den Erwerb von Hardwareprodukten sowie für die entgeltliche Inanspruchnahme des Securysat Fleet Internetdienstes.

1.2 Verträge kommen ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Bedingungen zustande. Der Kunde erkennt diese Bedingungen bei Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung an.

Die Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

1.3 Ein Vertrag mit Securysat kommt erst nach Bestätigung in Textform von Securysat zustande.

1.4 Die Kündigung eines Vertrags oder ein Rücktritt vom Vertrag hat zur Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.

Artikel 2 – Securysat Fleet Dienste

2.1 Securysat stellt dem Kunden den Securysat Fleet Dienst kostenpflichtig zur Verfügung. Die Preise gehen aus der jeweils gültigen Tarifliste hervor.

Mit dieser Anwendung kann der Kunde seine Fahrzeuge überwachen, Positionen seiner Fahrzeuge auf einer Interaktiven Karte visualisieren und Berichte über Bewegungen seiner Fahrzeuge / Objekte erstellen, speichern oder Ausdrucken.

2.2 Securysat obliegt nicht die Weiterverarbeitung der Daten. Hierfür benötigt der Kunde zusätzliche Applikationssoftware.

2.3 Securysat räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Recht zur Nutzung der Securysat Fleet Dienste ein.

2.4 Securysat ist nicht verpflichtet, den Dienst auf einem eigenen Server bereitzustellen, sondern kann sich auch Dritter bedienen.

Artikel 3 - Haftung

3.1 Die Haftung von Securysat ist ausgeschlossen, soweit dies nicht in den folgenden Vorschriften anders geregelt ist.

3.2 Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dabei jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

3.3 Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Securysat oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

3.4 Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Securysat oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

3.5 Der Haftungsausschluss gilt nicht gegenüber Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

3.6 Soweit die Haftung von Securysat ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Securysat.

3.7 Sofern Securysat eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der von ihr gelieferten Gegenstände gegeben hat, wird der Inhalt dieser Garantie von der vorstehenden Haftungsbeschränkung nicht berührt.

Artikel 4 - Sachmängelhaftung für Hardware

4.1 Die Gesetzliche Frist für Sachmängelansprüche für gelieferte Geräte beträgt, wenn der Kunde Kaufmann ist 12 Monate, für den Endverbraucher 24 Monate. Die freiwillige Herstellergarantie für gelieferte Geräte beträt 12 Monate

4.1 Der Kunde hat die empfangenen Waren zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind binnen 14 Kalendertagen seit Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel hat der Kunde binnen 14 Kalendertagen ab Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Den Tag der Entdeckung hat der Kunde im Streitfalle nachzuweisen. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht ist der Kunde in Bezug auf den betroffenen Mangel mit Sachmängelansprüchen ausgeschlossen.

4.1.2 Verlangt der Kunde Nacherfüllung, so kann Securysat nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder mangelfreien Ersatz liefern. Im Falle der Nachlieferung wird Securysat in einer angemessenen Frist dem Kunden mangelfreien Ersatz liefern.

Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt es dem Kunden vorbehalten, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten;

Schadensersatzansprüche - für die die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 3 dieser AGB gilt – bleiben bei Fehlschlagen der Nacherfüllung unberührt.

4.1.3 Sachmängelansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Sache.

4.2 Ist der Kunde ein Händler der Securysat Produkte an Endkunden veräußert, gilt ergänzend zu folgendes:

4.2.1 Der Händler hat mit seinen Kunden eine obiger entsprechende Vereinbarung zu treffen.

4.2.2 Sofern der Händler einem Kunden die ihm gegenüber Securysat zustehenden Sachmängelansprüche abtritt oder sich hierzu verpflichtet, hat er Securysat davon unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

4.2.3 Da Securysat als Hersteller über die besseren technischen Kenntnisse für die Beseitigung von Sachmängeln verfügt, ist der Händler für den Fall, dass ein Kunde des Händlers mit Sachmängelansprüchen an ihn herantritt, verpflichtet, Securysat unverzüglich zu informieren. Auf Verlangen von Securysat hat der Händler seinen Kunden zu bitten, sich unmittelbar mit Securysat in Verbindung zu setzen. Unabhängig hiervon hat der Händler die Art und Weise der Mängelbeseitigung nach Weisung der Securysat vorzunehmen; Securysat kann die Mängelbeseitigung auch selbst vornehmen.

4.2.4 Securysat haftet nicht für Fehler oder Störungen die durch nicht sachgemäßen Einbau entstanden sind.

4.2.5 Eventuelle Versand- und Nachnahmekosten beim Versenden der Waren nach Vertragsschluss trägt der Kunde.

Artikel 5 - Laufzeit für Securysat-Dienste und Starterpakete

5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Securysat- Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten

und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Kündigungen

haben in Schriftform zu erfolgen.

5.2 Starterpakete haben die jeweilige abgeschlossene Vertragslaufzeit von 12, 24 oder 36 Monaten und haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten. zum jeweiligen Ablauf. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen.

5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Artikel 6 - Gewährleistung für Securysat-Dienste

6.1 Securysat ist bestrebt, eine höchstmögliche Verfügbarkeit seiner Dienste zu gewährleisten. Zur Erhaltung der Verfügbarkeit ist Securysat berechtigt, regelmäßig Wartungsmaßnahmen und Serviceaktivitäten durchzuführen. Dabei kann Securysat vorübergehend, höchstens für 24 Stunden, den Betrieb der Server unterbrechen, ohne dass dies eine Leistungsstörung darstellen würde. Securysat wird den Kunden, soweit möglich, vorab informieren.

Bei technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Securysat liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) wird Securysat umgehend Maßnahmen ergreifen (Ermittlung des Verursachers, Einleitung von Ersatzmaßnahmen), um eine rasche Wiederaufnahme des Betriebes zu erreichen.

6.2 Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen (§ 536a BGB), ist ausgeschlossen.

6.3 Mängel und Störungen sind Securysat unverzüglich, jedoch nicht später als innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung, mitzuteilen. Eine Haftung von Securysat ist für den Zeitraum, in dem der Kunde Securysat über eine Störung nicht unterrichtet oder defekte Geräte nicht an Securysat übersendet, ausgeschlossen.

6.4 Securysat haftet weder für die Verfügbarkeit des für die Ortung erforderlichen GPS-Systems noch für die mobilen Kommunikationsdienste. Securysat weist darauf hin, dass es zu zeitweisen Lücken bei der Ortung und der Kommunikation kommen kann.

Artikel 7 - Pflichten des Kunden, Sperrung der Dienste bzw. Leistungen

7.1 Der Kunde garantiert, dass die von ihm angegebenen Adressdaten richtig und vollständig sind.

7.2 Dem Kunden ist bekannt, dass seine Telematiksysteme eventuell nach den Datenschutzgesetzen verbotene Daten senden könnten und er diese Daten nicht zur Überwachung Anderer benutzen darf. Securysat haftet nicht für den Missbrauch der Daten, der daraus resultiert, dass der Kunde oder ein Dritter die Daten ohne Zustimmung des Betroffenen übermittelt, selbst verwendet oder sich oder anderen zugänglich macht. Der Kunde hat Vorkehrungen zu treffen, dass diese Daten keinem Unbefugten zugänglich gemacht werden. Er ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten und sicher vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte aufzubewahren, so dass ein Missbrauch der Daten durch Dritte für den Zugang unmöglich ist. Das persönliche Kennwort ist in regelmäßigen Abständen zu ändern. Dritte, die den Internet-Anschluss des Nutzers mit dessen Wissen und Wollen nutzen, sind nicht unbefugt.

7.3 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass durch die Inanspruchnahme der Leistungen der Securysat Rechte Dritter nicht verletzt werden. Dies gilt insbesondere für Persönlichkeitsrechte, Urheber-, Leistungs- und gewerbliche Schutzrechte. Der Kunde hat Securysat von etwaigen berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

7.4 Es obliegt dem Kunden, sicher zu stellen, dass nur solche Daten oder Datenmengen übermittelt oder angezeigt werden, die gesetzlich zulässig sind. In Abhängigkeit von dem verwendeten Überwachungsmodul werden aus technischen Gründen evtl. mehr Daten gesendet, als gesetzlich zulässig. Dies ist dem Kunden bewusst.

7.5 Verletzt der Kunde seine Pflichten aus dem Vertrag, insbesondere aus diesen AGB, oder verstößt er in diesem Zusammenhang gegen gesetzliche Pflichten, kann Securysat nach erfolgloser Abmahnung mit angemessener Fristsetzung die eigenen Leistungen einstellen und den Zugang sperren. Sollte Securysat wegen eines Verstoßes gegen die Bestimmungen von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde Securysat von den Ansprüchen der Dritten frei und erstattet Securysat die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und -verfolgung.

Artikel 8 – SIM-Karten zur Datenkommunikation

8.1 Securysat stellt dem Kunden für jedes Telematiksystem, für die der Kunde einen Nutzungsvertrag in Zusammenhang mit den Securysat Fleet Diensten erworben hat, eine SIM-Karte zur Verfügung, diese darf der Kunde ausschließlich in Kombination mit der Telematiksystem und zu Zwecken der Übertragung von Daten zwischen dem Fahrzeug / Objekt und des Securysat Fleet Dienstes nutzen.

8.2 Die Entnahme der SIM-Karte bzw. deren Verwendung für anwendungsfremde Zwecke ist dem Kunden untersagt.

8.3 Das Eigentum an den von Securysat gelieferten SIM-Karten verbleibt bei Securysat.

8.4 Der Kunde hat diese SIM-Karten bei Ablauf oder Beendigung des Vertrages an Securysat zurückzugeben.

8.5 Der Kunde stellt Securysat und verbundene Unternehmen frei von und verteidigt sie gegen Beschädigungen, Verluste, Geldstrafen, Kosten oder Auslagen (einschließlich Anwaltsgebühren), die aus oder in Zusammenhang mit Klagen Dritter entstehen, insbesondere des entsprechenden Mobilen Kommunikationsdienstanbieters, wonach die Nutzung der von Securysat gelieferten SIM-Karten durch den Kunden nicht mit dem Vertrag übereinstimmt.

Artikel9 - Zahlung der vereinbarten Entgelte

9.1 Der Kunde bezahlt die in der Tarifliste aufgeführte Gebühren für die Erbringung des Securysat Fleet Dienstes. Die Gebühren sind monatlich im

voraus zu bezahlen. Starterpakete werden jeweils für die Laufzeiten 12, 24 oder 36 Monate im Voraus bezahlt. Nach Verlängerung des ausgelaufenen Starterpaketes ist die Gebühr jeweils jährlich im Voraus zu bezahlen. Die Gebühren gelten zuzüglich aktueller Mehrwertsteuer.

9.2 Securysat ist nicht verpflichtet, eine andere Zahlungsart als das Lastschriftverfahren zu akzeptieren.

8.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Securysat ohne weiteres berechtigt, die eigenen Leistungen sofort einzustellen, insbesondere den Zugang zu sperren. Auch die damit verbundenen Kosten pro Telematiksystem für die Wiederanschaltung trägt der Kunde. Bei Zahlungsverzug ist Securysat des Weiteren berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

8.4 Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Firma Securysat aus diesem Vertrag ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Ansprüchen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB kann der Kunde nur wegen solcher Ansprüche geltend machen.

Artikel 10 - Datenschutz

10.1 Securysat weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen und für Zwecke der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Securysat weist des Weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen und für Zwecke der Vertragsdurchführung an Dritte übermittelt werden können.

10.2 Securysat ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen erforderlich ist. Der Kunde kann dieser Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen. Securysat wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, so-weit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.

10.3 Securysat weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

Artikel 11 - Änderungen der AGB

Securysat ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter der Bedingung zu ändern, dass sie dem Nutzer vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich zugeht. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt.

Hierauf hat Securysat ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen.

Artikel 12 - Schlussbestimmungen

12.1 Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

12.2 Für die von Securysat auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB unterliegenden Verträgen ist Wangen im Allgäu, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist. Erfüllungsort ist Wangen im Allgäu.

12.3 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind verpflichtet, jede unwirksame Bestimmung durch eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder zumindest nahe kommende Regelung zu ersetzen, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

Über Uns

Securysat ist seit über 25 Jahren ein etablierter Hersteller für Flottenmanagement Systeme. Unsere Systeme helfen Prozesse zu optimieren, Risiken zu reduzieren, Sicherheit zu verbessern und Fahrtkosten zu senken.

 

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Riehlingshöhe 3, DE - 88353 Kißlegg im Allgäu

Tel +49.7522.91559.13

Fax +49.7522.9155914
info@securysat.de

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